Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. September 2026 · Gültig für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB)
Ouceal — Digitale Agentur
Inhaber: Oussama Allali
Uhlandstraße 11, 47877 Willich, Deutschland
E-Mail: info@ouceal.de · Telefon: +49 1521 6629522
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen Oussama Allali, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Ouceal — Digitale Agentur, Uhlandstraße 11, 47877 Willich (nachfolgend „Ouceal“), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
(2) Ouceal erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ouceal stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Ouceal die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Darstellungen von Leistungen auf der Website, in Präsentationen oder in sonstigen Werbemitteln sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar.
(2) Auf Grundlage eines Erstgesprächs erstellt Ouceal ein individuelles, schriftliches Angebot. Dieses Angebot ist ab Zugang 14 Kalendertage gültig, sofern darin nichts anderes angegeben ist.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot in Textform (E-Mail genügt) annimmt oder Ouceal die Beauftragung in Textform bestätigt.
(4) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot bzw. dem darin in Bezug genommenen Projektbrief. Diese AGB gelten ergänzend. Bei Widersprüchen geht das individuelle Angebot diesen AGB vor.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Ouceal erbringt Leistungen in den Bereichen Website-Entwicklung, Branding und Corporate Design sowie Social-Media-Betreuung nach Maßgabe des jeweiligen Angebots.
(2) Ouceal ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungen Subunternehmer und Dienstleister einzusetzen. Ouceal bleibt Vertragspartner des Kunden.
(3) Nicht im Leistungsumfang enthalten sind — sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart — insbesondere:
- •Kosten für Domains, Hosting, E-Mail-Dienste und sonstige laufende Drittanbieterdienste
- •Lizenzgebühren für Stockmaterial, Schriften, Plugins und Software Dritter
- •Werbe-, Media- und Anzeigenbudgets
- •Texterstellung und Copywriting, Übersetzungen, professionelle Fotografie und Videoproduktion
- •laufende Wartung, Pflege und Support nach Abnahme
(4) Ouceal ist in der Wahl der technischen Umsetzung, der eingesetzten Frameworks und Werkzeuge frei, soweit das vereinbarte Ergebnis erreicht wird.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Ouceal alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugangsdaten rechtzeitig, vollständig und in einem verwendbaren Format zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere Texte, Bildmaterial, Logos, Markenrichtlinien und Zugänge zu Domains, Hosting- und Social-Media-Konten.
(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis und stellt sicher, dass Rückmeldungen, Freigaben und Korrekturwünsche gebündelt und in Textform erfolgen.
(3) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde stellt Ouceal von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung dieser Inhalte gegen Ouceal geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Mehraufwand, der Ouceal hierdurch entsteht, wird nach Aufwand vergütet.
(5) Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, länger als 30 Kalendertage, ist Ouceal berechtigt, den bis dahin erbrachten Leistungsstand abzurechnen und das Projekt für den Zeitraum der Untätigkeit auszuplanen. Eine Wiederaufnahme erfolgt nach verfügbarer Kapazität.
§ 5 Termine und Fristen
(1) Angegebene Zeiträume sind unverbindliche Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlicher Fixtermin vereinbart wurden.
(2) Verbindliche Termine setzen die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten nach § 4 voraus.
(3) Bei höherer Gewalt sowie bei sonstigen von Ouceal nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Ausfall wesentlicher Drittanbieterdienste, Krankheit ohne zumutbare Vertretungsmöglichkeit) verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung.
§ 6 Korrekturschleifen und Änderungen des Leistungsumfangs
(1) Im vereinbarten Preis sind pro Projektphase (Konzept/Design und Umsetzung) jeweils zwei Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Rückmeldung des Kunden in Textform sowie deren Umsetzung durch Ouceal.
(2) Weitere Korrekturschleifen sowie Leistungen, die über den im Angebot beschriebenen Umfang hinausgehen, werden nach Aufwand zu dem im Angebot ausgewiesenen Stundensatz abgerechnet. Ist dort kein Stundensatz ausgewiesen, gilt der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Stundensatz von Ouceal, den Ouceal dem Kunden vor Ausführung mitteilt.
(3) Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform. Ouceal weist den Kunden vor Ausführung auf zu erwartenden Mehraufwand und mögliche Terminverschiebungen hin.
(4) Grundlegende Richtungswechsel nach erteilter Freigabe einer Projektphase gelten als Änderung des Leistungsumfangs im Sinne von Absatz 3 und nicht als Korrekturschleife.
§ 7 Abnahme
(1) Soweit die Leistung von Ouceal Werkcharakter hat, ist sie abnahmepflichtig. Ouceal zeigt die Fertigstellung in Textform an und fordert den Kunden zur Abnahme auf.
(2) Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von zehn Werktagen ab Zugang der Abnahmeaufforderung und erklärt die Abnahme oder rügt Mängel in Textform unter konkreter Beschreibung.
(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine Mängel rügt oder wenn er die Leistung produktiv nutzt, insbesondere eine Website öffentlich zugänglich macht oder gelieferte Gestaltungsergebnisse geschäftlich verwendet.
(4) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Solche Mängel werden im Rahmen der Nacherfüllung nach § 10 behoben.
(5) Teilleistungen, die eigenständig nutzbar sind, können gesondert abgenommen werden.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Ouceal ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet und nicht gesondert ausgewiesen.
(2) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung wie folgt fällig:
- •50 % als Anzahlung mit Vertragsschluss — der Projektstart erfolgt nach Zahlungseingang
- •50 % nach Fertigstellung, vor Livestellung bzw. vor Übergabe der finalen Dateien
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Ouceal berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Kalendertage in Verzug, ist Ouceal nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang einzustellen und die Livestellung bzw. Übergabe zurückzuhalten.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(7) Bei Dauerleistungen (z. B. Betreuung, Wartung) ist die vereinbarte monatliche Vergütung im Voraus zum Monatsbeginn fällig.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Nutzungsrechte an den von Ouceal erstellten Arbeitsergebnissen gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über. Bis dahin erfolgt eine etwaige Nutzung nur widerruflich.
(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den freigegebenen und gelieferten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Weiterentwicklung.
(3) Nicht umfasst ist die Übertragung der Rechte an Entwürfen, Konzepten und Varianten, die vom Kunden nicht ausgewählt wurden. Diese verbleiben bei Ouceal.
(4) An wiederverwendbaren Bestandteilen — insbesondere Frameworks, Bibliotheken, Komponenten, Code-Bausteinen, Skripten und internen Werkzeugen von Ouceal — erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts. Ouceal bleibt berechtigt, diese Bestandteile weiterhin und für andere Kunden zu verwenden.
(5) Für Inhalte Dritter (Stockmaterial, Schriften, Plugins, Software) gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Die erforderlichen Lizenzen erwirbt der Kunde selbst bzw. trägt deren Kosten.
(6) Eine Weiterübertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Verwertung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen Zustimmung von Ouceal in Textform.
§ 10 Gewährleistung
(1) Ouceal erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und dem aktuellen Stand gängiger Browser und Endgeräte zum Zeitpunkt der Abnahme.
(2) Bei Mängeln hat Ouceal zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit sowie bei Ansprüchen aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Keine Gewährleistung besteht für Beeinträchtigungen, die zurückzuführen sind auf:
- •Änderungen, die der Kunde oder ein Dritter an den Arbeitsergebnissen vornimmt
- •unsachgemäße Nutzung oder eine vom Kunden gewählte Hosting- oder Systemumgebung
- •nachträgliche Updates von Browsern, Betriebssystemen, Plattformen oder Drittanbieterdiensten
- •Ausfall, Änderung oder Einstellung von Diensten und Schnittstellen Dritter
- •vom Kunden gelieferte Inhalte und Vorgaben
(5) Ouceal schuldet ein fachgerecht erstelltes Werk, jedoch keinen wirtschaftlichen Erfolg. Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, eine bestimmte Reichweite, Interaktionsrate, Anzahl von Anfragen, Conversion oder ein bestimmter Umsatz werden ausdrücklich nicht geschuldet und nicht zugesichert.
§ 11 Haftung
(1) Ouceal haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ouceal nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der für den betroffenen Auftrag vereinbarten Nettovergütung; bei Dauerschuldverhältnissen auf die Vergütung von zwölf Monaten.
(3) Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet Ouceal nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Für die regelmäßige Sicherung seiner Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.
(5) Ouceal haftet nicht für Inhalte, die der Kunde bereitstellt oder nach Abnahme selbst einpflegt, sowie nicht für deren rechtliche Zulässigkeit.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Ouceal.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der Leistung.
(2) Verträge über Dauerleistungen (z. B. laufende Betreuung, Wartung, Social-Media-Management) haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und verlängern sich anschließend jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Ouceal insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen erheblich in Verzug gerät oder trotz Fristsetzung wesentliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
(4) Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung ohne einen von Ouceal zu vertretenden Grund (§ 648 BGB), behält Ouceal den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 20 % der auf den noch nicht erbrachten Leistungsteil entfallenden Vergütung angesetzt. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass Ouceal höhere Aufwendungen erspart hat; Ouceal bleibt der Nachweis eines geringeren Betrags unbenommen.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 13 Referenznennung
(1) Ouceal ist berechtigt, den Kunden nach Abnahme als Referenz zu nennen sowie die erstellten Arbeitsergebnisse unter Nennung des Kundennamens und der Marke im eigenen Portfolio, auf der Website, in Präsentationen und in sozialen Medien darzustellen.
(2) Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen. Bereits veröffentlichte Darstellungen werden dann innerhalb einer angemessenen Frist entfernt.
(3) Ouceal ist berechtigt, auf erstellten Websites einen dezenten, verlinkten Urhebervermerk anzubringen. Der Kunde kann dessen Entfernung verlangen.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragserfüllung.
(2) Diese Pflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort, solange die Informationen nicht offenkundig geworden sind.
(3) Ausgenommen ist die Weitergabe an eingesetzte Subunternehmer, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und diese entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet werden, sowie die Offenlegung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung.
§ 15 Datenschutz
(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO.
(2) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Ouceal enthält die Datenschutzerklärung unter ouceal.de/datenschutz.
(3) Soweit Ouceal im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Ouceal. Ouceal ist zusätzlich berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Ouceal ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Siehe auch Impressum und Datenschutzerklärung.
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